Beamtin/Beamter im Zolldienst
Ausbildungsberuf - Beamt(er/in) mittlerer Dienst
Voraussetzungen
- Schulabschluss: mittlerer Schulabschluss oder qualifizierter Hauptschulabschluss mit einer förderlich abgeschlossenen Berufsausbildung
- gute bis sehr gute Zeugnisnoten
- erfolgreiches Abschneiden im Eignungstest
- deutsche Staatsangehörigkeit
- Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, z. B. keine Entmündigung oder Vorstrafen
- Eignung für die Laufbahn durch charakterliche, körperliche und geistige Überprüfung
Dauer der Ausbildung
2 Jahre
Aufgabengebiete
- Erfassen und Überprüfen gewerblicher Warensendungen
- Bearbeiten der Zollanträge
- Kontrollieren von Pässen, Gepäckstücken und Fahrzeugen
- Festlegen von Abgaben wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchssteuern gemäß der gesetzli-chen Vorschriften
- Kontrollieren der Grenzabschnitte
- Überprüfen verdächtiger und ggf. illegaler Aktivitäten im grenzüberschreitenden Personen- und Wa-renverkehr
- Erfüllen von Umweltschutzaufgaben
- Bekämpfen illegaler Beschäftigung
- Überprüfen von Unternehmen, die mit verbrauchssteuerpflichtigen Waren handeln
- Prüfen von Belegen und Ermitteln sowie Ahnden von Verstößen
- Durchführen von Vollstreckungsaufträgen
Ausbildungsinhalte
Theorie:
- Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
- Zolltarifrecht
- Verbrauchssteuerrecht
- allgemeines Steuerrecht, Vollstreckungsrecht
- Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten
- Ausländerrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Vollzugsrecht
- berufliche Grundbildung einschließlich Informationstechniken
Praxis:
- Erlernen der wesentlichen Aufgaben und Arbeitsabläufe der Zollverwaltung
- Anwenden von Rechts- und Verwaltungsvorschriften anhand praktischer Fälle
- selbstständiges Bearbeiten typischer Geschäftsvorfälle
Spätere Einsatzmöglichkeiten
- Hauptzollämter
- Zoll(fahndungs)ämter
- Zollkriminalämter
- Wasserzoll